IRM] Aarau mittels Abstinenzkontrollen zu überprüfen sei - Anordnung von Bewährungshilfe zwecks Unterstützung der Beschwerdeführerin und Überwachung der Ersatzmassnahmen; Verpflichtung der Beschwerdeführerin, sich hierfür innert dreier Arbeitstage beim Amt für Justizvollzug (Sektion Vollzugsdienste und Bewährungshilfe) zu melden und damit zusammenhängende Anweisungen, Termine und sonstige Vorgaben einzuhalten -3- 2.2. Das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau ordnete mit Verfügung vom 5. Januar 2023 die einstweilige Fortdauer der Untersuchungshaft bis zum Entscheid an.