1.2. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau beantragte am 12. Oktober 2022 beim Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau die Anordnung von Untersuchungshaft. Die Beschwerdeführerin beantragte anlässlich der Haftverhandlung vom 13. Oktober 2022 die Abweisung des Haftantrags. Das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau versetzte die Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 13. Oktober 2022 einstweilen bis zum 9. Januar 2023 in Untersuchungshaft.