Gebäudeversicherung übermittelt worden sei. Darin werde explizit eindringendes Grundwasser und damit exakt die gleiche Schadensursache genannt, welche von der H._____ im Februar 2023 mit Sicherheit festgestellt worden sei. Da die G._____ und F._____ bekannte Mängellage auch im Verkaufsprospekt nicht genannt worden sei, bestehe der Verdacht, dass sie diesen bei der E._____ herstellen lassen hätten, um über die bestehenden Mängel hinwegzutäuschen. Mit diesem Verhalten hätten sich G._____ und F._____ sowie der Beschuldigte als verantwortlicher Mitarbeiter der E._____ des Betrugs und der Urkundenfälschung schuldig gemacht.