_ gedient, für welche sich G._____ und F._____ und der für die E._____ tätige Beschuldigte verantwortlich gezeichnet hätten. Auch darin seien die vorhandenen Mängel nicht dargelegt worden. Bereits wenige Monate nach dem Kauf habe sich herausgestellt, dass das gekaufte Objekt stark wassergeschädigt sei. Anlässlich der von den Beschwerdeführern in Auftrag gegebenen, fachmännischen Abklärung der H._____ (Abteilung der I._____ AG) vom 23. Februar 2022 sei im gesamten Keller übermässige Feuchtigkeit festgestellt worden. Am 28. März 2022 habe sie zudem am Boden der Tiefgarage mehrere lange Risse festgestellt, aus welchen Wasser ausgetreten sei. Am 14. Juni 2022 sei durch die J.___