Die Staatsanwaltschaft Muri- Bremgarten erachte es deshalb nicht als zielführend, vor Abschluss des Zivilverfahrens erneut zur Befragung vorzuladen. Im Übrigen obliege es dem Zivilgericht, zu beurteilen, ob es zu Vergleichsverhandlungen vorladen oder im Rahmen des Zivilverfahrens Vergleichsbemühungen anstreben wolle.