Die Beschwerdekammer entscheidet: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestehend aus einer Gerichtsgebühr von Fr. 500.00 und den Auslagen von Fr. 62.00, zusammen Fr. 562.00, werden solidarisch den Beschwerdeführern auferlegt und mit der von ihnen geleisteten Sicherheit von Fr. 500.00 verrechnet, so dass sie noch Fr. 62.00 zu bezahlen haben. Zustellung an: […] Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Strafsachen (Art. 78 ff., Art. 90 ff. BGG)