_ im Februar 2023 mit Sicherheit festgestellt worden sei. Da die dem Beschuldigten und F._____ bekannte Mängellage auch im Verkaufsprospekt nicht genannt worden sei, bestehe der Verdacht, dass sie diesen angefertigt hätten, um über die bestehenden Mängel hinwegzutäuschen. Mit diesem Verhalten hätten sich der Beschuldigte, F._____ und G._____ als verantwortlicher Mitarbeiter der E._____ des Betrugs und der Urkundenfälschung schuldig gemacht.