3.2. 3.2.1. Im zivilrechtlichen Verfahren […] beantragten die Beschwerdeführer mit Klage vom 21. Dezember 2022, der Beschuldigte und F._____ seien unter solidarischer Haftung zu verpflichten, ihnen Fr. 17'808.35 nebst Zins zu 5% seit 31. August 2022 zu bezahlen. Ausserdem sei der jeweilige Rechtsvorschlag in den Betreibungen Nr. […] sowie Nr. […] zu beseitigen. Zur Begründung führten sie aus, der Beschuldigte und F._____ hätten ihnen das Grundstück mit Haus an der Adresse […] in C._____ verkauft. Dabei hätten sie die bestehende Mangelhaftigkeit des Hauses verschwiegen, was bei den Beschwerdeführern zu Kosten für die Mängelbehebung von einstweilen Fr. 17'808.35 geführt habe.