2.2. Die Beschwerdeführer verweisen in ihrer Beschwerde darauf, dass die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten die angefochtene Sistierung bis zum Abschluss des zivilrechtlichen Verfahrens zwischen den Beschwerdeführern und den Beschuldigten vor dem Bezirksgericht Muri […] angeordnet habe, obschon Art. 314 Abs. 2 StPO eine Befristung auf maximal drei Monate vorsehe. Sie habe keinerlei Beweise erhoben, was für die Anordnung -4-