2.3. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten hält in ihrer Beschwerdeantwort dagegen, sie habe auf eine Befristung der Sistierung verzichtet, da den Parteien des hängigen Zivilverfahrens seitens Bezirksgericht Muri mitgeteilt worden sei, dass vor 2024 keine weiteren Verfahrensschritte geplant seien. Somit sei von vornherein nicht mit einem Verfahrensabschluss innert drei Monaten zu rechnen. Ausserdem erscheine die Sistierung des Strafverfahrens geboten, um sich widersprechende Entscheide zu vermeiden und das laufende Zivilverfahren nicht mit der Führung eines Strafverfahrens zu beeinträchtigen.