zivilrechtliche Vergleichsverhandlung geführt, noch seien Vergleichsverhandlungen durch die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten initiiert worden. Die involvierten Parteien hätten lediglich ihre Bereitschaft zur Durchführung einer solchen geäussert. Die Sistierung sei deshalb aufzuheben. Für den Fall, dass die Beschwerdeführer und die Beschuldigten während des Beschwerdeverfahrens trotzdem Vergleichsverhandlungen aufnehmen würden, werde eventualiter um eine Befristung der Sistierung auf drei Monate ersucht.