2. 2.1. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten führt zur Begründung der angefochtenen Verfügung aus, aus den Akten ergebe sich, dass zwischen den Beschwerdeführern und den Beschuldigten ein Vergleichsverfahren hängig sei. Es erscheine angebracht, dessen Ausgang abzuwarten. Die Strafuntersuchung sei deshalb bis zum Abschluss des Verfahrens […] vor dem Bezirksgericht Muri zu sistieren.