Brugg stattgefundenen Vorfalls wegen "Körperverletzung" beanzeigt (vgl. hierzu act. 118). Die genauen Umstände dieser Anzeige seien noch zu ermitteln. Die Beschwerdeführerin habe einen Vorfall geschildert, bei dem zunächst sie von F._____ mit einem Messer verletzt worden sei und wonach sie danach auch F._____ verletzt habe (vgl. Eröffnung Festnahme vom 2. Oktober 2023, Fragen 23 ff.). - Gemäss Meldung vom 1. Oktober 2023 habe die Beschwerdeführerin in Baden von einer Drittperson Fr. 70.00 gefordert und diese Person danach tätlich angegangen. Ein Bericht zur Sache liege noch nicht vor (vgl. Eröffnung Festnahme vom 2. Oktober 2023, Fragen 29 f.).