- Drohung, Hausfriedensbruch, Beschimpfung, geringfügige Sachbeschädigung und geringfügiger Diebstahl vom 9. Juli 2023 in Baden: Die Beschwerdeführerin habe sich trotz Hausverbots in einen Laden begeben und ein Pack Zigaretten entwendet. Dabei habe sie die Verkäuferin (E._____) beschimpft und ihr gedroht, sie umzubringen. Zudem habe sie im Laden gewütet. Die Beschwerdeführerin habe diesen Vorfall bestritten und geltend gemacht, dass ihr E._____ die von ihr bezahlten Zigaretten nicht habe herausgeben wollen, weshalb sie diese selbst behändigt habe (vgl. hierzu Einvernahme von E._____ vom 8. September 2023 [act. 100 ff.], Frage 17;