- Drohung und Sachbeschädigung vom 21. Februar 2023 in Brugg: Die Beschwerdeführerin habe mit einem Rüstmesser das parkierte Fahrzeug von B._____ zerkratzt. Zur Rede gestellt, sei sie aus einem Meter Abstand einen Schritt auf B._____ zugegangen und habe mit dem Messer eine Stichbewegung gegen B._____ ausgeführt. Die Beschwerdeführerin sei nur bezüglich des Zerkratzens geständig (vgl. hierzu Einvernahme der Beschwerdeführerin vom 24. April 2024 [act. 40 ff.], Frage 12; Einvernahme von B._____ vom 12. Juni 2023 [act. 45 ff.], Frage 6).