2.2. Das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau versetzte die Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 4. Oktober 2023 einstweilen bis zum 2. Januar 2024 in Untersuchungshaft. Diese Verfügung wurde der Beschwerdeführerin (bzw. ihrem amtlichen Verteidiger) am 6. Oktober 2023 zur Abholung bis zum 13. Oktober 2023 gemeldet und am 16. Oktober 2023 "am Schalter" zugestellt.