2. 2.1. Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach beantragte am 3. Oktober 2023 beim Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau die Versetzung der Beschwerdeführerin in Untersuchungshaft für einstweilen drei Monate. Die Beschwerdeführerin beantragte mit Stellungnahme vom 4. Oktober 2023 die Abweisung des Haftantrags und ihre Haftentlassung, ev. unter Anordnung geeigneter Ersatzmassnahmen.