Der Beschwerdeführer ist geständig, von einem Mitglied einer Online- Gruppe 5 Minigrip-Säcklein Kokain in Aarau gekauft und eines davon mit 1g Kokain für Fr. 100.00 kurz vor dem Polizeieinsatz in Baden einem "Bekannten" (bzw. verdeckten Fahnder), der ihn in einem Telegram-Chat kontaktiert und gefragt habe, ob er etwas "förigs" habe, übergeben zu haben. (Einvernahmeprotokoll des Beschwerdeführers vom 24. August 2023, Fragen 17 ["meine Säcklein"], 18 ff., 24, 27, 37, 44, 45 und 54). Die Erstellung eines DNA-Profils erscheint damit zur Aufklärung der Anlasstat und insbesondere zur Klärung der Besitzverhältnisse des aufgefundenen Kokains nicht notwendig.