ärztlichen Untersuchung nicht (mehr) von einem Verdacht auf Fahren in nicht fahrfähigem Zustand (vgl. dazu das Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin des Kantonsspitals Aarau vom 5. Oktober 2023, wonach die Blutprobe ein negatives Resultat auf Kokain ergab und nicht auf eine Fahrunfähigkeit im Ereigniszeitpunkt geschlossen werden konnte), sondern warf dem Beschwerdeführer (ohne eine konkrete Strafnorm zu nennen) einzig vor, einem Polizisten am 23. August 2023 1g Kokain verkauft zu haben bzw. mit Betäubungsmitteln zu handeln.