Eine DNA-Profilerstellung sei daher nicht notwendig bzw. es stünde die mildere Massnahme des Fingerabdruckvergleichs zur Verfügung. Eine Befragung der Freundin sei nicht aktenkundig und wäre ebenfalls einer DNA-Profilerstellung vorzuziehen. Schliesslich wäre eine solche auch nicht verhältnismässig in Anbetracht des Tatverdachts des Verkaufs von (reinheitsgradberichtigt) vielleicht 0.5g Kokain und dessen, dass es sich dabei nicht um einen geringfügigen Grundrechtseingriff handle.