Da er gemäss eigenen Aussagen die Säckchen angefasst habe, würde eine DNA-Spur auf den Säckchen keinerlei Erkenntnisgewinn bringen. Schliesslich sei er in der Vergangenheit bereits erkennungsdienstlich erfasst worden und es seien auch Fingerabdrücke genommen und am 23. August 2023 Fotos von ihm erstellt worden. Seine Verteidigerin habe den zuständigen Polizisten am 11. September 2023 entsprechend um eine Abnahme der Vorladung zur erkennungsdienstlichen Erfassung ersucht. Eine DNA-Profilerstellung sei daher nicht notwendig bzw. es stünde die mildere Massnahme des Fingerabdruckvergleichs zur Verfügung.