3. 3.1. Gegen diese ihm am 20. Oktober 2023 zugestellte Verfügung erhob A._____ mit Eingabe vom 26. Oktober 2023 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts Beschwerde und beantragte die Aufhebung dieser Verfügung und den Verzicht auf eine DNA-Profilerstellung. Der Beschwerde sei zudem aufschiebende Wirkung zu erteilen. 3.2. Die Staatsanwaltschaft Baden beantragte mit Beschwerdeantwort vom 31. Oktober 2023 die Abweisung der Beschwerde unter Kostenfolgen. 3.3. Mit Verfügung vom 2. November 2023 erteilte die Verfahrensleiterin der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts der Beschwerde die aufschiebende Wirkung.