den Akten HA.2022.452, Frage 29; delegierte Einvernahme vom 2. Oktober in den Akten HA.2022.452, Fragen 18 f.). Zuvor lebte er kurze Zeit in Spanien und in Frankreich (vgl. Protokoll vom 5. Oktober 2022 in den Akten HA.2022.452, S. 3). In der Schweiz stellte der Beschwerdeführer ein Asylgesuch (vgl. Protokoll vom 5. Oktober 2022 in den Akten HA.2022.452, S.3), über welches bis anhin noch nicht entschieden wurde. Gemäss eigenen Aussagen hat er keine Freunde oder Verwandten in der Schweiz (Einvernahme zur Hafteröffnung vom 2. Oktober 2022 in den Akten HA.2022.452, Fragen 23 f.). Der Beschwerdeführer geht keiner (regelmässigen)