(Einvernahme zur Hafteröffnung vom 2. Oktober 2022 in den Akten HA.2022.452, Frage 21; Sachverhaltsbericht der Kantonspolizei Aargau vom 2. Oktober 2022 in den Akten HA.2022.452, S. 5; delegierte Einvernahme vom 2. Oktober 2022 in den Akten HA.2022.452, Fragen 28−32). Darüber hinaus gibt er in Bezug auf das aufgebrochene Fahrzeug zum Nachteil von G. an, dass sie dieses geöffnet hätten, um darin zu schlafen und sich aufzuwärmen (vgl. delegierte Einvernahme vom 2. Oktober 2022 in den Akten HA.2022.452, Fragen 45 f.), wobei er die Aussage danach korrigierte und sich auf ein anderes Auto bezog (vgl. delegierte Einvernahme vom 2. Oktober 2022 in den Akten HA.2022.452, Frage 53).