2.2.5. Mit Stellungnahme vom 6. Januar 2023 macht der Beschwerdeführer unter anderem geltend, dass der Erhebungsbericht der Kantonspolizei Aargau vom 8. Dezember 2022 keinerlei verbindliche Rückschlüsse zulasse. Zudem würden Belege über die angeblichen RTI-Daten fehlen.