" Es sei die Verfügung des Zwangsmassnahmengerichts Bremgarten vom 21. Dezember 2022 aufzuheben und es sei der Beschuldigte umgehend, eventuell mit Auflagen, aus der Untersuchungshaft zu entlassen. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten des Staates." Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg beantragte mit Beschwerdeantwort vom 4. Januar 2023 die Abweisung der Beschwerde unter Kostenfolgen. Das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau verzichtete mit Eingabe vom 4. Januar 2023 (Posteingang: 6. Januar 2023) auf eine Vernehmlassung.