Die Frage, ob er bei einem oder mehreren Arbeitgebern gearbeitet habe – mit welcher die Bitte um Beilage der entsprechenden Bescheinigung über Zwischenverdienst und Lohnabrechnungen verbunden war – kreuzte er auf beiden Formularen jeweils mit "Nein" an und reichte keine Bescheinigungen oder Abrechnungen ein (vgl. act. 58 ff.).