Ausserdem stütze sie sich mit Blick auf die Unzumutbarkeit der Überprüfung der einfachen Lüge auf die Möglichkeit automatischer Suchläufe, komme aber selbst zum Schluss, dass eine Überprüfung erst mit Verzögerung "früher oder später" abgewickelt werden könne. Zum allgemeinen Vergleich könne die Situation im Rahmen der Vergabe von Covid-19-Überbrückungskrediten herangezogen werden. Aus der Zahl der Anträge erhelle, dass im Kanton Aargau im Jahre 2019 über vier Monate hinweg die vierfache Menge an potenziellen Anträgen auf Arbeitslosenentschädigung im Vergleich zu den im Jahre 2020 eingereichten Covid-19-Überbrückungskrediten hätten bearbeitet werden müssen.