3. Unter Kostenfolge zulasten der Beschwerdegegnerin." -3- 3.2. Der Präsident des Bezirksgerichts Bremgarten verzichtete mit Eingabe vom 23. Oktober 2023 auf eine Vernehmlassung. 3.3. Mit Beschwerdeantwort vom 13. November 2023 beantragte der Beschwerdegegner die Abweisung der Beschwerde unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten des Staates. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: