2. Am 27. September 2023 verfügte der Präsident des Bezirksgerichts Bremgarten die definitive Einstellung des Verfahrens infolge Verjährung. 3. 3.1. Gegen diese ihr am 12. Oktober 2023 zugestellte Verfügung erhob die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten mit Eingabe vom 13. Oktober 2023 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau Beschwerde mit folgenden Anträgen: " 1. Die Verfügung vom 27. September 2023 des Präsidium des Strafgerichts des Bezirksgerichts Bremgarten sei aufzuheben. 2. 2.1. In Gutheissung der Beschwerde sei im Sinne der Anklageschrift vom 2. Mai 2023 wie folgt neu zu entscheiden: