1. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten (fortan: Beschwerdeführerin) erhob am 2. Mai 2023 beim Bezirksgericht Bremgarten Anklage gegen A._____ (fortan: Beschwerdegegner) wegen mehrfachen Betrugs, begangen am 21. Mai 2019 und am 22. Juni 2019. Sie beantragte, der Beschwerdegegner sei im Sinne der Anklage schuldig zu sprechen und mit einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen à Fr. 150.00 unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren sowie einer Busse von Fr. 3'000.00, ersatzweise 20 Tage Freiheitsstrafe, zu bestrafen. Ausserdem sei er für 5 Jahre des Landes zu verweisen.