5.2. Die Beschwerdeführerin vermag zwar detailliert zu beschreiben, welche Gegenstände angeblich entwendet oder umplatziert bzw. im Haus hinterlassen wurden. Der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach ist jedoch zuzustimmen, dass es sehr unwahrscheinlich ist, dass jemand über Jahre immer wieder in das Haus eindringt und vorwiegend alltägliche, wertlose Gegenstände entwendet, umplatziert oder hinterlässt (angefochtene Verfügung, S. 3). Dagegen spricht auch, dass auf den Videoüberwachungsaufnahmen offenbar keine Person zu sehen ist, die sich unberechtigt Zutritt zum Haus verschaffte.