dies sei vielmehr notorisch. Der Verweis auf die Videoaufnahmen sei unbehelflich, da die Videokamera erst im Sommer 2022 installiert worden sei und die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach davon ausgehe, dass der Dieb ausschliesslich durch die Eingangstüre eingedrungen sein müsse; ein Wohnhaus verfüge aber über weitere Zugänge. Ausserdem fehle ein Schlüssel zur Liegenschaft und seitdem fehlten immer wieder verschiedene Dinge im Haus.