das Haus dringe und Dinge stehle. Sie fühle sich machtlos und bitte die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach um Hilfe. In der ergänzenden Strafanzeige vom 20. Juni 2023 präzisierte die Beschwerdeführerin den Sachverhalt weiter und bat die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach, die Angelegenheit zu untersuchen. Daraus ergibt sich der Wille der Beschwerdeführerin auf Einleitung einer Strafuntersuchung, womit ein gültiger Strafantrag i.S.v. Art. 30 StGB gegeben ist.