3.2. Mit Verfügung vom 19. Oktober 2023 forderte die Verfahrensleiterin der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau die Beschwerdeführerin zur Leistung einer Sicherheit von Fr. 1'000.00 für allfällige Kosten innert zehn Tagen (ab am 20. Oktober 2023 erfolgter Zustellung dieser Verfügung) auf, welche am 23. Oktober 2023 bezahlt wurde. 3.3. Mit Beschwerdeantwort vom 2. November 2023 beantragte die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. -4- Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: