1.2. Am 10. April 2023 reichte die Beschwerdeführerin bei der Kantonspolizei Aargau, Stützpunkt Brugg, ein Schreiben ein. 1.3. Am 28. April 2023 erstattete die Beschwerdeführerin bei der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach schriftlich Strafanzeige gegen unbekannte Täterschaft. Sie machte geltend, vor ein paar Jahren hätten sie einem Nachbarn den Schlüssel gegeben. Als einige Kleinigkeiten umplatziert worden seien oder gefehlt hätten, habe sie den Schlüssel vor zwei Jahren zurückverlangt. Es fehle noch ein anderer Schlüssel. Seither fehlten weiterhin Gegenstände im Haus, weshalb sie im Sommer 2022 eine Kamera habe montieren lassen. Sie habe zwei Personen im Verdacht.