Anfechtungs- Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach vom gegenstand 26. September 2023 in Strafsache gegen unbekannte Täterschaft -2- Die Beschwerdekammer entnimmt den Akten: 1. 1.1. Am 27. März 2023 erstattete die Beschwerdeführerin eine Notrufmeldung bei der Kantonspolizei Aargau, Stützpunkt Brugg, und meldete, eine unbekannte Person müsse mit einem vorgängig entwendeten Schlüssel mehrmals in ihre Liegenschaft eingeschlichen sein und Sachen entwendet haben. Gestützt auf diese Meldung rückte eine Patrouille der Kantonspolizei Aargau, Stützpunkt Brugg, an die Örtlichkeit aus.