___ begangene Sachbeschädigung an seinem Personenwagen beteiligt oder dafür verantwortlich gewesen sein soll. Für die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten bestand unter diesen Umständen deshalb keine Veranlassung, die Strafuntersuchung mit Blick auf die vom Beschwerdeführer genannte Täterschaft weiterzuführen. Da gemäss Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten zudem keine Spuren gesichert werden konnten und sich zwischenzeitlich auch keine weiteren Hinweise auf eine mögliche Täterschaft ergeben hätten, ist die von ihr am 28. September -6-