In seinem Schreiben vom 25. Juli 2023 zu Handen der Kantonspolizei Aargau führt der Beschwerdeführer sodann verschiedene "Vandalismus-Aktivitäten" der "Täterschaft" mit Bezug auf seinen Personenwagen aus, welche bereits vor der von ihm beanzeigten Sachbeschädigung am 22. bzw. 23. Juli 2023 stattgefunden haben sollen (Stein in der Windschutzscheibe, 27. Juli 2019; Fett auf der Windschutzscheibe bzw. den Scheibenwischern, 1. Februar 2021; Leck im Scheibenwischwassertank, 10. März 2021; bleibende Fahrgeräusche, 16. März 2021; Abriss der Abdeckung der Hochdruck-Schein- werferreinigungsanlage vorne links, 28. Dezember 2021;