In diesen führt der Beschwerdeführer im Wesentlichen aus, er werde von "Tätern" durch Drogen, Schall-Ultra-Infraschall- und Mikrowellenwaffen, audio-visuelle Gedankenscanner sowie durch Verleumdung, Stalking, Mobbing, Vandalismus, Diebstahl und Sabotage gequält und manipuliert. Es stecke eine organisierte Verbrecherbande dahinter, welche körperliche und psychische Gewalt, Sabotage, Diebstahl sowie Sachbeschädigung u.a. in Form von Vandalismus am privaten Personenwagen ausübe (vgl. Schreiben vom 9. Februar 2023, S. 1 und 3).