2. 2.1. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten begründet die Sistierung der Strafuntersuchung damit, die Täterschaft oder ihr Aufenthalt sei unbekannt. In ihrer Beschwerdeantwort vom 13. November 2023 führt sie weiter aus, gemäss Rapport der Kantonspolizei Aargau vom 28. Juli 2023 sei zwischen dem 22. und 23. Juli 2023 auf unbekannte Art und Weise die Abdeckung -4-