1.2.5. Aus den Untersuchungsakten (Dossier 7) ergibt sich, dass die körperliche Untersuchung des Beschwerdeführers bereits am 10. August 2023 von 02.00 Uhr bis 03.00 Uhr in der Notaufnahme im Spital S._____ stattgefunden hat. Das entsprechende Gutachten und Untersuchungsprotokoll wurde vom Institut für Rechtsmedizin des Kantonsspitals T._____ am 20. August 2023 der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten eingereicht. 1.2.6. Ebenso ergibt sich aus den Untersuchungsakten (Dossier 7) dass die Blutprobe bereits entnommen und ausgewertet wurde (Gutachten und Prüfbericht des Instituts für Rechtsmedizin des Kantonspitals T._____ vom 30. August 2023).