Im Zuge des darauffolgenden Handgemenges kam es schliesslich zur tiefen Schnittwunde hinter seinem rechten Ohr, welche vom kaputten Weinglas stammte. Bei diesem Geschehen durfte die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten im Zeitpunkt der Anordnung der Hausdurchsuchung (10. August 2023) ohne Weiteres davon ausgehen, dass die Beschuldigte dem Beschwerdeführer eine Schnittwunde und damit eine Körperverletzung hat zufügen wollen. 2. Zusammenfassend ist auf die Beschwerde nicht einzutreten.