1. Zwischen dem Beschwerdeführer und seiner Ehefrau B._____ (Beschuldigte) kam es 9. August 2023 in S._____ zu einer Auseinandersetzung, in deren Zuge die Beschuldigte dem Beschwerdeführer ein Glas Wein ins Gesicht schütten wollte. Im Verlauf des drauffolgenden Handgemenges erlitt der Beschwerdeführer schliesslich eine tiefe Schnittverletzung hinter dem rechten Ohr, welche vom kaputten Weinglas stammte. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten führt deshalb gegen die Beschuldigte eine Strafuntersuchung u.a. wegen versuchter schwerer Körperverletzung.