3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zzgl. 7.7 % MWST zulasten des Staats." 2.2. Am 6. Oktober 2023 reichte der Rechtsvertreter des Beschwerdeführers die Vollmacht nach. -3- 2.3. Mit Verfügung vom 10. Oktober 2023 forderte die Verfahrensleiterin den Beschwerdeführer auf, innert 10 Tagen ab Zustellung der Verfügung eine Sicherheit für allfällige Kosten in Höhe von Fr. 1'000.00 in die Obergerichtskasse einzubezahlen. Diese Verfügung wurde dem Beschwerdeführer am 19. Oktober 2023 zugestellt. Die Sicherheit ging am 30. Oktober 2023 bei der Obergerichtskasse ein.