ändert allerdings nichts daran, dass die fehlende Krankheitseinsicht Teil des Problems ist. Aufgrund der fehlenden Krankheitseinsicht beabsichtigt der Beschwerdeführer, die Medikation abzusetzen und konnte mit ihm in der Therapie kein Risikobewusstsein für seine Krankheit erarbeitet werden. Dies sind Faktoren, welche – jedenfalls derzeit – das Risiko für einen Rückfall massgeblich erhöhen. Es ist daher der Empfehlung des Gutachters zu folgen und die Probezeit zu verlängern und in diesem (geschützten) Rahmen eine Reduktion oder gar das (vom Beschwerdeführer gewünschte) Absetzen der Medikation zu testen und zu beobachten.