Zusammenfassend sei kurzfristig von einem tiefen, mittel- bis langfristig von einem mittelgradig erhöhten allgemeinen Gewaltrisiko auszugehen. Bei der gezeigten Haltung des Beschwerdeführers erscheine es zusammengefasst sinnvoll, einen Reduktions- und Absetzungsversuch zu unternehmen, solange er sich noch in der Massnahme befinde. Die Medikation sei schrittweise über mindestens ein halbes Jahr zu reduzieren, gefolgt von einer mindestens zweijährigen Beobachtungsphase. Es empfehle sich daher, die Probezeit um rund drei Jahre zu verlängern.