Betreffend das Risiko für zukünftige strafbare Handlungen bei Abbruch der Behandlung bzw. Absetzen der Medikation ergebe sich ein mittelgradig belastetes Bild. Als Hauptrisiko erscheine die mangelnde Krankheits- und Therapieeinsicht sowie die unklare zukünftige Betreuungs- und Kontrollsituation bei Beendigung der Massnahme. Es seien zwei Hauptrisiken zu identifizieren. Einerseits das Risiko erneuten Konsums verbotener psychotroper Substanzen und andererseits eines Rückfalls in eine akute Psychose. Bei Wegfall kontrollierender Instrumente sei das Risiko für Konsum psychotroper Stoffe im mittleren Bereich, obwohl der Beschwerdeführer lange abstinent gewesen sei.