5.3. Dr. med. I., MBA, führte in seinem Gutachten vom 13. September 2022 aus, beim Beschwerdeführer liege eine paranoide Schizophrenie in Remission (ICD-10 F20.05) vor, hingegen könne die früher noch gestellte Diagnose einer langjährigen und schweren Abhängigkeitsstörung für multiple Substanzen (ICD-10 F19.2) aufgrund mehrjähriger Abstinenz für verbotene Substanzen nicht mehr gestellt werden. Auch eine Persönlichkeitsstörung lasse sich heute nicht mehr diagnostizieren. Der Beschwerdeführer habe sich bislang bewährt. Es gebe aus dem gemeinschaftlichen, später betreuten Wohnen keine negativen Rückmeldungen.