Nach Ansicht des Gefängnispsychiaters war damals von einem hohen Gewaltpotential auszugehen, weshalb der Beschwerdeführer in den Sicherheitstrakt (zunächst SITRAK I [Hochsicherheitstrakt], später im offeneren SITRAK II [erhöhte Sicherheit]) der JVA Lenzburg verlegt wurde. Fortan verhielt sich der Beschwerdeführer zwar kooperativ und freundlich, lebte aber sehr zurückgezogen (nahm an keinen Gruppenaktivitäten teil, verweigerte die Teilnahme an Arbeitsmöglichkeiten, verliess die Zelle wenig, führte kaum Gespräche mit Personal oder anderen Insassen).